Stahlangreifende Stoffe: Unterschied zwischen den Versionen

keine Bearbeitungszusammenfassung
K (Die Seite wurde neu angelegt: „Gesteinskörnung für bewehrten Beton darf keine schädlichen Mengen an Salzen enthalten, die den Korrosionsschutz der Bewehrung beeinträchtigen, wie z. B. Ni…“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Gesteinskörnung für bewehrten Beton darf keine schädlichen Mengen an Salzen enthalten, die den Korrosionsschutz der Bewehrung beeinträchtigen, wie z. B. Nitrate oder Halogenide (außer Fluorid).
[[Gesteinskörnung]] für bewehrten [[Beton]] darf keine schädlichen Mengen an [[Salze]]n enthalten, die den [[Korrosionsschutz]] der [[Bewehrung]] beeinträchtigen, wie z. B. Nitrate oder Halogenide (außer Fluorid).


Der Gehalt an wasserlöslichem Chlorid darf die Grenzwerte der DIN EN 12620 nicht überschreiten.
Der Gehalt an wasserlöslichen [[Chloride]]n darf die Grenzwerte der DIN EN 12620 nicht überschreiten.
9.662

Bearbeitungen