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Erhärten von Zement bei einer Prüfung der Erstarrungszeiten]] | Erhärten von Zement bei einer Prüfung der Erstarrungszeiten]] | ||
Definierte Veränderung der [[Viskosität]] von [[Zementleim]] innerhalb zeitlich festgelegter Grenzen. <br /> | Definierte Veränderung der [[Viskosität]] von [[Zementleim]] innerhalb zeitlich festgelegter Grenzen. <br /> | ||
Nach der Zugabe von [[Anmachwasser]] geht der flüssige [[Zementleim]] in den festen [[Zementstein]] über. Diese Zustandsänderung von flüssig nach fest geschieht nicht schlagartig. Es werden drei Phasen ([[Ansteifen]], Erstarren, [[Erhärten]]) unterschieden, die auch in dieser Reihenfolge zeitlich ablaufen. Ausgehend von einer Ausgangsviskosität (V<sub>0</sub>), der Normsteife, werden den drei Phasen Viskositätsbereiche zugeordnet. Die Erstarrungszeit wird definiert durch die Zeit zwischen dem Erreichen der [[Viskosität]] V<sub>A</sub> als Erstarrungsbeginn und dem Erreichen der [[Viskosität]] V<sub>E</sub> als Erstarrungsende. <br /> | Nach der Zugabe von [[Anmachwasser]] geht der flüssige [[Zementleim]] durch [[Hydratation]] in den festen [[Zementstein]] über. Diese Zustandsänderung von flüssig nach fest geschieht nicht schlagartig. Es werden drei Phasen ([[Ansteifen]], Erstarren, [[Erhärten]]) unterschieden, die auch in dieser Reihenfolge zeitlich ablaufen. Ausgehend von einer Ausgangsviskosität (V<sub>0</sub>), der Normsteife, werden den drei Phasen Viskositätsbereiche zugeordnet. Die Erstarrungszeit wird definiert durch die Zeit zwischen dem Erreichen der [[Viskosität]] V<sub>A</sub> als Erstarrungsbeginn und dem Erreichen der [[Viskosität]] V<sub>E</sub> als Erstarrungsende. <br /> | ||
Die Viskosität von Zementleim wird mit dem [[Nadelgerät von Vicat]] beurteilt.<br /> | Die Viskosität von Zementleim wird mit dem [[Nadelgerät von Vicat]] beurteilt.<br /> | ||
Nach DIN EN 197-1 darf der Erstarrungsbeginn je nach [[Zementfestigkeitsklassen|Zementfestigkeitsklasse]] zwischen 45 und 75 Minuten eintreten. Das Erstarrungsende muss spätestens 12 Stunden nach dem Anmachen erreicht sein. | Nach DIN EN 197-1 darf der Erstarrungsbeginn je nach [[Zementfestigkeitsklassen|Zementfestigkeitsklasse]] zwischen 45 und 75 Minuten eintreten. Das Erstarrungsende muss spätestens 12 Stunden nach dem Anmachen erreicht sein.<br /> | ||
Zur Einstellung der Erstarrungszeiten werden dem [[Zement]] bei der Herstellung Sulfatträger als Erstarrungsregler zugesetzt. Dadurch wird erreicht, dass das Angebot an wasserlöslichem Sulfat bei Beginn der [[Hydratation]] gerade so hoch ist, dass der hydratisierende [[Tricalciumaluminat|Tricalciumaluminatanteil]] ausschließlich als Trisulfat gebunden wird. Ohne diesen Sulfatträger dagegen würde der frisch angemachte [[Zementleim]] sofort erstarren, da aus dem [[Tricalciumaluminat]] unmittelbar große, blattförmige Tetracalciumaluminathydratkristalle entstünden, die im mit Anmachwasser gefüllten Raum zwischen den Zementpartikeln zu einem kartenhausähnlichen Gefüge verwachsen.<br /> | |||
Ein Sulfatmangel kann ebenfalls zu einem schnellen Erstarren führen, da sich neben Calciumaluminathydrat auch die ähnlichen Monosulfatkristalle bilden können. | |||
== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
*[[falsches Erstarren]] | *[[falsches Erstarren]] | ||
*[[Zementprüfungen]] | *[[Zementprüfungen]] |