Zementanspruch: Unterschied zwischen den Versionen

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Betone mit bestimmten Anforderungen an die Druckfestigkeit erfordern einen [[Zementgehalt|Zement-]] und Wassergehalt in einem bestimmten Verhältnis zueinander ([[Wasserzementwert]]). Ändert sich z. B. die [[Sieblinie]] der Gesteinskörnung oder die erforderliche [[Konsistenz]] der Betonmischung, so ändert sich dadurch der [[Leimanspruch]], d.h. bei gleichbleibendem [[Wasserzementwert]] auch der Zementanspruch.
Betone mit bestimmten Anforderungen an die Druckfestigkeit erfordern einen [[Zementgehalt|Zement-]] und Wassergehalt in einem bestimmten Verhältnis zueinander ([[Wasserzementwert]]). Ändert sich z. B. die [[Sieblinie]] der Gesteinskörnung oder die erforderliche [[Konsistenz]] der Betonmischung, so ändert sich dadurch der [[Leimanspruch]], d.h. bei gleichbleibendem [[Wasserzementwert]] auch der Zementanspruch, sofern der Leimgehalt nicht durch [[Betonzusatzstoffe]] bzw. die Konsistenz durch Zugabe von [[Betonverflüssiger]] oder [[Fließmittel]] erhöht werden.
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