Zementanspruch: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Betone mit bestimmten Anforderungen an die Druckfestigkeit erfordern einen [[Zementgehalt|Zement-]] und Wassergehalt in einem bestimmten Verhältnis zueinander ([[Wasserzementwert]]). Ändert sich z. B. die Kornzusammensetzung des [[Korngemisch]]s oder die [[Konsistenz]] der Betonmischung, so ändert sich dadurch der Wasser- oder [[Leimanspruch]], d.h. bei gleichbleibendem [[Wasserzementwert]] auch der Zementanspruch.
Betone mit bestimmten Anforderungen an die Druckfestigkeit erfordern einen [[Zementgehalt|Zement-]] und Wassergehalt in einem bestimmten Verhältnis zueinander ([[Wasserzementwert]]). Ändert sich z. B. die [[Sieblinie]] der Gesteinskörnung oder die erforderliche [[Konsistenz]] der Betonmischung, so ändert sich dadurch der [[Leimanspruch]], d.h. bei gleichbleibendem [[Wasserzementwert]] auch der Zementanspruch.
9.697

Bearbeitungen




Wir verwenden für unsere Seite ausschließlich technisch notwendige Cookies. Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen

Navigationsmenü