Bei den Nachweisen in den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit werden Unsicherheiten in den Annahmen bezüglich Tragsystem und Lasten sowie die unvermeidbaren Schwankungen in den Materialkennwerten durch Sicherheitsbeiwerte berücksichtigt. Anstelle des früher üblichen globalen Sicherheitsbeiwerts werden nun Teilsicherheitsbeiwerte verwendet. Der Teilsicherheitsbeiwert für die Einwirkungen (Index F = Force/Kraft) wirkt erhöhend, der Teilsicherheitsbeiwert für die Widerstände (Index R = Resistance/Widerstand) vermindernd.