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* das Wohlbefinden der Nutzer oder | * das Wohlbefinden der Nutzer oder | ||
* das Erscheinungsbild des Bauwerks betreffen. | * das Erscheinungsbild des Bauwerks betreffen. | ||
Zu den Nachweisen in den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit (GZG) gehören die Begrenzungen der: | |||
* Stahl- und Betonspannungen | |||
* [[Rissbreite|Rissbreiten]] | |||
* [[Verformung|Verformungen]] |