Mindestbewehrung: Unterschied zwischen den Versionen

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''Mindestbewehrung zur Vermeidung eines unangekündigten Versagens''<br />
''Mindestbewehrung zur Vermeidung eines unangekündigten Versagens''<br />
Diese Mindestbewehrung A<sub>s,min</sub> wird gemäß DIN EN 1992-1-1 Abs. 9.2.1.1 berechnet. In die Formel gehen u. a. ein das Verhältnis der mittleren zentrischen Betonzugfestigkeit f<sub>ctm</sub> zu dem charakteristischen Wert der Streckgrenze des Betonstahls f<sub>yk</sub>, die mittlere Breite der Zugzone und die statische Nutzhöhe. Bauteile, die weniger als diese Mindestbewehrung aufweisen, gelten im Sinne der Norm als [[Unbewehrter Beton|unbewehrt]].<br />
Bei [[Biegezugbeanspruchung|biegebeanspruchten]] Stahlbetonbauteilen wird das Moment, bei dem der erste Riss im Betonquerschnitt auftritt, als Rissmoment bezeichnet. Wenn dieses Rissmoment größer ist als das Moment, das die [[Bewehrung]] aufnehmen kann, besteht die Gefahr, dass das Bauteil bei Überlastung ohne Ankündigung (z. B. starke Verformung und Risse) versagt. Das Sicherheitskonzept für die Nachweise in den Grenzzuständen der [[Tragfähigkeit]] sieht aber i. d. R. ein [[Duktilität|duktiles Verhalten]] der Stahlbetonbauteile vor. Die Biegebewehrung muss deshalb an jeder Stelle so groß sein, dass sie das Rissmoment unter Ausnutzung der Streckgrenze des Stahls aufnehmen kann (Robustheitsbewehrung). Diese Mindestbewehrung A<sub>s,min</sub> wird gemäß DIN EN 1992-1-1 Abs. 9.2.1.1 berechnet. In die Formel gehen u. a. ein das Verhältnis der mittleren zentrischen Betonzugfestigkeit f<sub>ctm</sub> zu dem charakteristischen Wert der Streckgrenze des Betonstahls f<sub>yk</sub>, die mittlere Breite der Zugzone und die statische Nutzhöhe. Bauteile, die weniger als diese Mindestbewehrung aufweisen, gelten im Sinne der Norm als [[Unbewehrter Beton|unbewehrt]].<br />


''Mindestbewehrung zur Begrenzung der Rissbreite''<br />
''Mindestbewehrung zur Begrenzung der Rissbreite''<br />
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