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Das CIF-Verfahren (mit CIF für Capillary suction, Internal damage and Freeze-thaw) ist ein Prüfverfahren zur Ermittlung des [[Frost-Widerstand|Frost-Widerstands]] eines Betons.<br /> | |||
Im CIF-Verfahren wird im Verfahrensablauf des [[CDF-Verfahren|CDF-Verfahrens]] zur Feststellung von inneren Gefügestörungen durch [[Frost-Widerstand|Frost-Tau-Wechsel]] der Abfall des dynamischen [[Elastizitätsmodul]] über die Ultraschalllaufzeit im Probekörper ermittelt.<br /> | |||
Der Verfahrensablauf ähnelt dem im [[CDF-Verfahren]] mit dem Unterschied, dass die Probekörper statt in eine 3 %igen NaCl-Lösung (Tausalz) in demineralisiertes Wasser eingetaucht werden. Zusätzlich zu den Ultraschalllaufzeiten werden die Abwitterungen ermittelt.<br /> | |||
Weder in nationalen noch in internationalen Normen sind Grenzwerte festgelegt. Jedoch wurden von der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) im Merkblatt „Frostprüfung von Beton“ Grenzwerte für ihren Wirkungsbereich festgelegt. Bei den Probekörpern eines Betons, der einen ausreichenden Frost-Widerstand aufweist, muss nach 28 Frost-Tau-Wechseln der dynamische Elastizitätsmodul R<sub>u,n</sub> noch 75 % des Ursprungswerts betragen. Die durchschnittliche Abwitterung darf 1000 g/m² nicht überschreiten, wobei die 95 %-Quantile von 1750 g/m² nicht überschritten werden darf (95 % aller Einzelwerte müssen ≤ 1750 g/m² sein). |