Mindestbewehrung: Unterschied zwischen den Versionen

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* Begrenzung der [[Rissbreite]]
* Begrenzung der [[Rissbreite]]
Gemäß DIN EN 1992-1-1 Abs. 7.3.2 ist zur Begrenzung der [[Rissbreite|Rissbreiten]] eine Mindestbewehrung in der Zugzone erforderlich. <br />
Gemäß DIN EN 1992-1-1 Abs. 7.3.2 ist zur Begrenzung der [[Rissbreite|Rissbreiten]] eine Mindestbewehrung in der Zugzone erforderlich. <br />
Die Einwirkung von [[Zwangsspannungen|Zwangsbeanspruchungen]] kann aufgrund der geringen Betonzugfestigkeit [[Risse]] verursachen. Zur Sicherstellung der [[Gebrauchstauglichkeit]], [[Dauerhaftigkeit]] und aus optischen Gründen ist deshalb die Begrenzung der Rissbreiten Bestandteilteil der Tragwerksplanung. Eine wichtige Eingangsgröße zur Ermittlung der erforderlichen Mindestbewehrung ist die Betonzugkraft unmittelbar vor der Rissbildung. <br />
Die Einwirkung von [[Zwangsspannungen|Zwangsbeanspruchungen]] kann aufgrund der geringen Betonzugfestigkeit [[Risse]] verursachen. Eine gewisse Verformung des Betons, die zu minimalen Rissen führt, ist bei der Stahlbetonbauweise sogar erforderlich, um Zugkräfte vom Beton in die [[Bewehrung|Zugbewehrung]] einleiten zu können. Im gerissenen Zustand der Zugzone nimmt allein die Bewehrung Zugkräfte auf. Zur Sicherstellung der [[Gebrauchstauglichkeit]], [[Dauerhaftigkeit]] und aus optischen Gründen ist aber die Begrenzung der Rissbreiten erforderlich. Eine wichtige Eingangsgröße zur Ermittlung der erforderlichen Mindestbewehrung ist die Betonzugkraft unmittelbar vor der Rissbildung. <br />
Rissbildungen finden statt, wenn die zeitlich anwachsenden [[Zwangsspannungen]] die [[Zugfestigkeit]] des Betons erreichen bzw. überschreiten. Bei der vereinfachten Nachweisführung nach DIN EN 1992-1-1 darf die Mindestbewehrung zur Begrenzung der Rissbreite aus dem Gleichgewicht der im Beton wirkenden Zugkraft (Betonzugkraft) unmittelbar vor der Rissbildung und der in der Bewehrung der Zugzone wirkenden Zugkraft ermittelt werden. Die Einhaltung einer vorgegebenen rechnerischen Rissbreite wird über die Begrenzung der Stahlspannungen sichergestellt.<br />
Rissbildungen finden statt, wenn die zeitlich anwachsenden [[Zwangsspannungen]] die [[Zugfestigkeit]] des Betons erreichen bzw. überschreiten. Bei der vereinfachten Nachweisführung nach DIN EN 1992-1-1 darf die Mindestbewehrung zur Begrenzung der Rissbreite aus dem Gleichgewicht der im Beton wirkenden Zugkraft (Betonzugkraft) unmittelbar vor der Rissbildung und der in der Bewehrung der Zugzone wirkenden Zugkraft ermittelt werden. Die Einhaltung einer vorgegebenen rechnerischen Rissbreite wird über die Begrenzung der Stahlspannungen sichergestellt.<br />
Die Betonzugkraft ergibt sich aus der Querschnittsfläche A<sub>ct</sub>, die im ungerissenen Zustand des Betons rechnerisch unter Zugspannungen steht, und dem Mittelwert der wirksamen Betonzugfestigkeit f<sub>ct,eff</sub>, die beim Auftreten der Risse zu erwarten ist. Je höher also die Zugfestigkeit des Betons im Bauteil ist, desto größer sind die Betonzugkräfte, die nach der Rissbildung in die Bewehrung übergeleitet werden. Dementsprechend größer muss auch der Bewehrungsquerschnitt sein. Umgekehrt: Je geringer die Betonzugfestigkeit zum Risszeitpunkt ist, desto weniger Bewehrung zur Begrenzung der Rissbreite ist also einzulegen.<br />
Die Betonzugkraft ergibt sich aus der Querschnittsfläche A<sub>ct</sub>, die im ungerissenen Zustand des Betons rechnerisch unter Zugspannungen steht, und dem Mittelwert der wirksamen Betonzugfestigkeit f<sub>ct,eff</sub>, die beim Auftreten der Risse zu erwarten ist. Je höher also die Zugfestigkeit des Betons im Bauteil ist, desto größer sind die Betonzugkräfte, die nach der Rissbildung in die Bewehrung übergeleitet werden. Dementsprechend größer muss auch der Bewehrungsquerschnitt sein. Umgekehrt: Je geringer die Betonzugfestigkeit zum Risszeitpunkt ist, desto weniger Bewehrung zur Begrenzung der Rissbreite ist also einzulegen.<br />
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