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| Zement (ggf. Mischbinder), Wasser, ggf. Betonzusatzmittel und Betonzusatzstoffe bilden im [[Frischbeton]] den [[Zementleim]]. Der [[Zementleim]]anspruch ist abhängig von der [[Gesteinskörnung]] und von der [[Konsistenz]] des Betons.
| | [[Mehlkorn]], Wasser, ggf. [[Betonzusatzmittel]] und [[Betonzusatzstoffe]] bilden im [[Frischbeton]] den Leim. Der Leimanspruch ist vor allem von der erforderlichen [[Konsistenz]] ([[Verarbeitbarkeit]]) des Betons abhängig . |
| | | Besonders bei gebrochener [[Gesteinskörnung]], bei [[Ausfallkörnung]]en oder bei hohen [[Mehlkorngehalt|Mehlkorngehalten]] wird zur Bestimmung des Leimanspruchs die [[Zementleimdosierung]] angewendet. |
| Gedrungene (kugelige, würfelige), glatte Gesteinskörner haben, da sie eine kleinere Oberfläche haben und sich besser verarbeiten und verdichten lassen, einen geringeren [[Zementleim]]anspruch als bruchraues, plattiges, längliches und splittriges Material.
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| Der [[Zementleim]]anspruch wird durch Laborversuche bestimmt. Dazu wird [[Zementleim]] mit dem erforderlichen [[Wasserzementwert]] hergestellt und einer abgewogenen oberflächentrockenen Gesteinskörnungsmenge so lange zugegeben, bis die gewünschte [[Konsistenz]] erreicht ist. Dieses Verfahren ist besonders bei gebrochener [[Gesteinskörnung]], bei [[Ausfallkörnung]]en oder bei hohen [[Mehlkorn]]gehalten anzuwenden.
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| == Siehe auch == | | == Siehe auch == |
| *[[Zementanspruch]] | | *[[Zementanspruch]] |