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[[Datei:Alkaligebiet.jpg|mini|Anwendungsbereich der Alkali-Richtlinie und angrenzender Bereich]] | [[Datei:Alkaligebiet.jpg|mini|Anwendungsbereich der Alkali-Richtlinie und angrenzender Bereich]] | ||
auch: Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR)<br /> | auch: Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR)<br /> | ||
[[Gesteinskörnung]]en mit alkalilöslicher [[Kieselsäure]] können in feuchter Umgebung mit den Alkalien im [[Beton]] reagieren, was unter ungünstigen Umständen zu einer Volumenvergrößerung im Beton (Treibender Angriff) und zu Schäden in Form von [[Ausblühungen]], Ausscheidungen, Ausplatzungen und netzartigen oder strahlenförmig verlaufenden [[Risse]]n führen kann. Ein wichtiges reaktionsfähiges Mineral in der [[Gesteinskörnung]] kann der [[Opal]] sein. In der Bundesrepublik Deutschland gelten der in bestimmten Gebieten vorkommende Opalsandstein und der poröse [[Flint]] als alkaliempfindlich. Für die Reaktion mit empfindlichen Gesteinskörnungs-Bestandteilen im Beton ist vom Gesamt[[alkaligehalt des Zements]] nur dessen wirksamer Anteil maßgebend. Der wirksame Alkaligehalt des Betons kann durch Verwendung von [[Zement]] mit niedrigem wirksamen [[Alkaligehalt des Zements|Alkaligehalt]] ([[NA-Zement]]) und durch Begrenzung des [[Zementgehalt]]s vermindert werden. | [[Gesteinskörnung]]en mit alkalilöslicher [[Kieselsäure]] können in feuchter Umgebung mit den Alkalien im [[Beton]] reagieren, was unter ungünstigen Umständen zu einer Volumenvergrößerung im Beton (Treibender Angriff) und zu Schäden in Form von [[Ausblühungen]], Ausscheidungen, Ausplatzungen und netzartigen oder strahlenförmig verlaufenden [[Risse]]n führen kann. Ein wichtiges reaktionsfähiges Mineral in der [[Gesteinskörnung]] kann der [[Opal]] sein. <br /> | ||
Die DAfStb-Richtline „Vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktion im Beton“ | In der Bundesrepublik Deutschland gelten der in bestimmten Gebieten vorkommende Opalsandstein und der poröse [[Flint]] als alkaliempfindlich. Für die Reaktion mit empfindlichen Gesteinskörnungs-Bestandteilen im Beton ist vom Gesamt[[alkaligehalt des Zements]] nur dessen wirksamer Anteil maßgebend. Der wirksame Alkaligehalt des Betons kann durch Verwendung von [[Zement]] mit niedrigem wirksamen [[Alkaligehalt des Zements|Alkaligehalt]] ([[NA-Zement]]) und durch Begrenzung des [[Zementgehalt]]s vermindert werden.<br /> | ||
(Alkali-Richtlinie) regelt Maßnahmen und Zuständigkeiten zur Vermeidung einer schädigenden | Die DAfStb-Richtline „Vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktion im Beton“ (Alkali-Richtlinie) regelt Maßnahmen und Zuständigkeiten zur Vermeidung einer schädigenden Alkali-Kieselsäure-Reaktion. Hierzu wird die Empfindlichkeit von | ||
Alkali-Kieselsäure-Reaktion. Hierzu wird die Empfindlichkeit von | Gesteinskörnungen beurteilt und klassifiziert (Alkaliempfindlichkeitsklassen). Verantwortlich für die Einstufung in Alkaliempfindlichkeitsklassen sind der Produzent der [[Gesteinskörnung]] sowie dessen Überwachungs- und Zertifizierungsstelle.<br /> | ||
Gesteinskörnungen beurteilt und klassifiziert (Alkaliempfindlichkeitsklassen). Verantwortlich | Die Alkali-Richtlinie gilt auch für [[Fahrbahndecke]]n aus Beton der Belastungsklassen Bk 1,0 bis Bk 0,3. Für [[Fahrbahndecke]]n der Belastungsklassen Bk 100 bis Bk 1,8 gelten die Regelungen des Allgemeinen Rundschreibens | ||
für die Einstufung in Alkaliempfindlichkeitsklassen sind der Produzent der [[Gesteinskörnung]] | Straßenbau Nr. 04/2013 (Nachweis der Unbedenklichkeit der gewählten [[Gesteinskörnung]] bzw. des Fahrbahndeckenbetons nach Verfahren V1 bis V3). | ||
sowie dessen Überwachungs- und Zertifizierungsstelle. Die Alkali-Richtlinie gilt auch für | |||
[[Fahrbahndecke]]n aus Beton der Belastungsklassen Bk 1,0 bis Bk 0,3. Für [[Fahrbahndecke]]n der | |||
Belastungsklassen Bk 100 bis Bk 1,8 gelten die Regelungen des Allgemeinen Rundschreibens | |||
Straßenbau Nr. 04/2013 (Nachweis der Unbedenklichkeit der gewählten [[Gesteinskörnung]] bzw. | |||
des Fahrbahndeckenbetons nach Verfahren V1 bis V3). | |||
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