Einpressmörtel: Unterschied zwischen den Versionen

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Einpressmörtel können nach DIN EN 447 aus [[Portlandzement]], [[Zementarten|Portlandsilicastaubzement]], [[Silikastaub]] nach DIN EN 13263 und Wasser unter Zugabe einer [[Einpresshilfen|Einpresshilfe]] EH hergestellt werden. Die Einpresshilfe soll den [[Wasseranspruch]] herabsetzen, das [[Wasserabsonderung|Wasserabsondern]] verhindern, die Fließfähigkeit verbessern und ein mäßiges [[Quellen]] bewirken. <br />
Einpressmörtel können nach DIN EN 447 aus [[Portlandzement]], [[Zementarten|Portlandsilicastaubzement]], [[Silikastaub]] nach DIN EN 13263 und Wasser unter Zugabe einer [[Einpresshilfen|Einpresshilfe]] EH hergestellt werden. Die Einpresshilfe soll den [[Wasseranspruch]] herabsetzen, das [[Wasserabsonderung|Wasserabsondern]] verhindern, die Fließfähigkeit verbessern und ein mäßiges [[Quellen]] bewirken. <br />
Die Eignung ist durch [[Erstprüfung|Erstprüfungen]] im Labor und auf der Baustelle mit dem vorgesehenen Baustellengerat vor der Verwendung gemäß DIN EN 445 nachzuweisen. <br />
Die Eignung ist durch [[Erstprüfung|Erstprüfungen]] im Labor und auf der Baustelle mit dem vorgesehenen Baustellengerat vor der Verwendung gemäß DIN EN 445 nachzuweisen. <br />
Die Prüfung der [[Erstarrungszeit|Erstarrungszeiten]] soll Hinweise zu dem Zeitpunkt liefern, ab dem die [[Verbundwirkung]] eintritt. Das [[Erstarren]] sollte frühestens nach 3 h beginnen und spätestens nach 24 h enden.  
Die Prüfung der [[Erstarren|Erstarrungszeiten]] soll Hinweise zu dem Zeitpunkt liefern, ab dem die [[Verbundwirkung]] eintritt. Das [[Erstarren]] sollte frühestens nach 3 h beginnen und spätestens nach 24 h enden.  




== Siehe auch: ==  
== Siehe auch: ==  
*[[Einpressen]]
*[[Einpressen]]
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