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Beiwert zur Berücksichtigung des Einflusses der Zeit auf die Festigkeit von Beton bei der Umrechnung von der [[Bohrkernfestigkeit]] je nach Prüfalter (60 Tage = 1). Der Zeitbeiwert gilt für [[Kontrollprüfungen]] nach ZTV Beton- | Beiwert zur Berücksichtigung des Einflusses der Zeit auf die Festigkeit von Beton bei der Umrechnung von der [[Bohrkernfestigkeit]] je nach Prüfalter (60 Tage = 1). Der Zeitbeiwert gilt für [[Kontrollprüfungen]] nach [[ZTV Beton-StB]]. |