9.697
Bearbeitungen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Wird Beton der [[Überwachungsklassen]] 2 und 3 eingebaut, muss das Bauunternehmen über eine ständige Betonprüfstelle verfügen, die von einem Fachmann mit erweiterten betontechnologischen Kenntnissen geleitet wird ([[Betontechnologe]]/[[Betoningenieur]]). Außerdem müssen die Ergebnisse der Überwachung wie auch der Einbau des Betons durch eine dafür anerkannte Überwachungsstelle überprüft werden ([[Fremdüberwachung]]). Zu den Aufgaben der Prüfstelle gehören neben der Überwachungstätigkeit auch die Beratung des Bauunternehmens auf der [[Baustelle]] und die regelmäßige Schulung des Baustellenfachpersonals.<br>Bedient sich das Bauunternehmen einer nicht unternehmenseigenen [[Prüfstelle]], so sind die Prüfungsaufgaben der [[Prüfstelle]] durch schriftliche Vereinbarung zu übertragen. Diese Vereinbarung muss mindestens eine Laufzeit von einem Jahr haben. Dabei darf das Bauunternehmen keine [[Prüfstelle]] beauftragen, die auch den Hersteller des Betons überwacht oder von diesem wirtschaftlich abhängig ist. | Wird Beton der [[Überwachungsklassen]] 2 und 3 eingebaut, muss das Bauunternehmen über eine ständige Betonprüfstelle verfügen, die von einem Fachmann mit erweiterten betontechnologischen Kenntnissen geleitet wird ([[Betontechnologe]]/[[Betoningenieur]]). Außerdem müssen die Ergebnisse der Überwachung wie auch der Einbau des Betons durch eine dafür anerkannte Überwachungsstelle überprüft werden ([[Fremdüberwachung]]). Zu den Aufgaben der Prüfstelle gehören neben der Überwachungstätigkeit auch die Beratung des Bauunternehmens auf der [[Baustelle]] und die regelmäßige Schulung des Baustellenfachpersonals.<br>Bedient sich das Bauunternehmen einer nicht unternehmenseigenen [[Prüfstelle]], so sind die Prüfungsaufgaben der [[Prüfstelle]] durch schriftliche Vereinbarung zu übertragen. Diese Vereinbarung muss mindestens eine Laufzeit von einem Jahr haben. Dabei darf das Bauunternehmen keine [[Prüfstelle]] beauftragen, die auch den Hersteller des Betons überwacht oder von diesem wirtschaftlich abhängig ist. | ||
[[Category:Baustoffprüfung]] |