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Nach DIN EN 197-1 dürfen nur [[Zement]]e ausgeliefert werden, die raumbeständig sind; alle Zemente werden hierauf im Rahmen der [[Werkseigene Produktionskontrolle|werkseigenen Produktionskontrolle]] und [[Fremdüberwachung]] laufend überprüft. <br /> | Nach DIN EN 197-1 dürfen nur [[Zement]]e ausgeliefert werden, die raumbeständig sind; alle Zemente werden hierauf im Rahmen der [[Werkseigene Produktionskontrolle|werkseigenen Produktionskontrolle]] und [[Fremdüberwachung]] laufend überprüft. <br /> | ||
Ein zu hoher Gehalt an freiem Kalk ([[Calciumoxid]]), [[Magnesiumoxid]] oder an Sulfat kann die Raumbeständigkeit beeinträchtigen.<br /> | Ein zu hoher Gehalt an freiem Kalk ([[Calciumoxid]]), [[Magnesiumoxid]] oder an Sulfat kann die Raumbeständigkeit beeinträchtigen.<br /> | ||
Ein zu hoher Gehalt an freiem Kalk kann über die Bestimmung des Dehnungsmaßes mit | Ein zu hoher Gehalt an freiem Kalk kann über die Bestimmung des Dehnungsmaßes mit der [[Le-Chatelier-Anstett-Probe]] nach DIN EN 196-3 entdeckt werden. <br /> | ||
DIN EN 197-1 begrenzt den Gehalt | DIN EN 197-1 begrenzt den Gehalt | ||
* an Magnesia im Zementklinker auf das unschädliche Maß von 5,0 M.-% und | * an Magnesia im Zementklinker auf das unschädliche Maß von 5,0 M.-% und |