Raumbeständigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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von Zement
von Zement


Nach DIN EN 197-1 dürfen nur [[Zement]]e ausgeliefert werden, die raumbeständig sind; alle Zemente werden hierauf im Rahmen der [[Werkseigene Produktionskontrolle|werkseigenen Produktionskontrolle]] und [[Fremdüberwachung]] laufend überprüft. Die Raumbeständigkeit wird nach DIN EN 196-1 mit dem [[Le-Chatelier-Anstett-Probe|Ring von le Chatelier]] bestimmt.
Nach DIN EN 197-1 dürfen nur [[Zement]]e ausgeliefert werden, die raumbeständig sind; alle Zemente werden hierauf im Rahmen der [[Werkseigene Produktionskontrolle|werkseigenen Produktionskontrolle]] und [[Fremdüberwachung]] laufend überprüft. <br />
== Siehe auch ==
Ein zu hoher Gehalt an freiem Kalk ([[Calciumoxid]]), [[Magnesiumoxid]] oder an Sulfat kann die Raumbeständigkeit beeinträchtigen.<br />
Ein zu hoher Gehalt an freiem Kalk kann über die Bestimmung des Dehnungsmaßes mit dem [[Le-Chatelier-Anstett-Probe|Le Chatelier-Ring]] nach DIN EN 196-3 entdeckt werden. <br />
DIN EN 197-1 begrenzt den Gehalt
* an Magnesia im Zementklinker auf das unschädliche Maß von 5,0 M.-% und
* an Sulfat als SO<sub>3</sub> je nach Zusammensetzung und Festigkeitsklasse des Zements auf 3,5 M.-% bis 4,5 M.-%.
Das Einhalten dieser Grenzwerte wird ständig durch chemische Analysen vom Hersteller überprüft.
 
==Siehe auch:==
==Siehe auch:==
*[[Zementprüfungen]]
*[[Zementprüfungen]]
*[[werkseigene Produktionskontrolle]]
*[[werkseigene Produktionskontrolle]]
*[[Übereinstimmungsbestätigung]]
*[[Übereinstimmungsbestätigung]]
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