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* der vertraglichen Vereinbarungen sowie | * der vertraglichen Vereinbarungen sowie | ||
* nach dem Merkblatt "Sichtbeton" des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins und des Vereins Deutscher Zementwerke sowie | * nach dem Merkblatt "Sichtbeton" des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins und des Vereins Deutscher Zementwerke sowie | ||
* nach DIN V 18500. | * für Betonwerkstein nach DIN V 18500. | ||
Zu den erfüllbaren Forderungen | Zu den erfüllbaren Forderungen zählt jede Eigenschaft von Sichtbeton, die messbar und in den Normen beschrieben ist. Voraussetzungen dafür sind z. B.: gleichbleibende [[Betonzusammensetzung]], geschlossenes Gefüge, sachgemäße [[Fugen|Fugen-]] und Kantenausbildung, dichte, rüttelfeste und saubere [[Schalung]], sachgemäße [[Nachbehandlung]]. Nur bedingt erfüllbar (wegen Einflüssen z. B. aus Witterung, Umwelt oder schwankenden Materialeigenschaften) und mit größerer [[Toleranz]] zu beurteilen sind vor allem: Ansichtsflächen frei von schwächeren Flecken und Verunreinigungen, Vermeidung von [[Ausblühungen]].<br /> | ||
Das DBV/VDZ-Merkblatt Sichtbeton präzisiert die Anforderungen an Sichtbeton durch die Definition von vier Sichtbetonklassen, die zwei Grundkategorien zugeordnet werden können: | |||
* Sichtbeton mit geringen Anforderungen: [[Sichtbetonklassen|Sichtbetonklasse]] SB1 | |||
* Sichtbeton mit normalen oder besonderen Anforderungen: [[Sichtbetonklassen]] SB2, SB3 und SB4 | |||
Die Beurteilungskriterien, Planungs- und Ausführungsbedingungen werden im Merkblatt entsprechend dieser Zuordnung definiert. Die Ausführungen sind für ein Projekt maßgeblich, für das die Anwendung des DBV/VDZ-Merkblatts Sichtbeton vertraglich vereinbart wurde.<br /> | |||
Die Gestaltung sichtbaren Betonflächen kann auf verschiedene Arten erfolgen: | Die Gestaltung sichtbaren Betonflächen kann auf verschiedene Arten erfolgen: |