Dauerhaftigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Dauerhaftigkeit bedeutet, dass die verlangten Gebrauchseigenschaften während einer festgelegten Zeitdauer ([[Nutzungsdauer]], Lebensdauer) unter den planmäßigen Beanspruchungen und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit (angemessene Herstellungs- und Instandhaltungskosten) erhalten bleiben. <br />
Dauerhaftigkeit bedeutet, dass die verlangten [[Gebrauchstauglichkeit|Gebrauchseigenschaften]] während einer festgelegten Zeitdauer ([[Nutzungsdauer]], Lebensdauer) unter den planmäßigen Beanspruchungen und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit (angemessene Herstellungs- und Instandhaltungskosten) erhalten bleiben. <br />
<br />
<br />
In der Praxis und im Regelwerk wird mit „Dauerhaftigkeit“ ein ausreichender Widerstand des Baustoffs gegenüber Umwelteinwirkungen bezeichnet. [[Beton]] ist bei einer auf den Verwendungszweck abgestimmten Auswahl und Zusammensetzung der Ausgangsstoffe, bei sachgerechter Herstellung und bei entsprechender [[Nachbehandlung]] unter den üblichen Umweltbedingungen ein dauerhafter Baustoff, der keines zusätzlichen Schutzes bedarf.
In der Praxis und im Regelwerk wird mit „Dauerhaftigkeit“ ein ausreichender Widerstand des Baustoffs gegenüber Umwelteinwirkungen bezeichnet. [[Beton]] ist bei einer auf den Verwendungszweck abgestimmten Auswahl und Zusammensetzung der Ausgangsstoffe, bei sachgerechter Herstellung und bei entsprechender [[Nachbehandlung]] unter den üblichen Umweltbedingungen ein dauerhafter Baustoff, der keines zusätzlichen Schutzes bedarf.
9.697

Bearbeitungen




Wir verwenden für unsere Seite ausschließlich technisch notwendige Cookies. Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen

Navigationsmenü