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Seit 2005 besteht europaweit ein Inverkehrbringungs- und Verwendungsverbot für Zemente und zementhaltige Zubereitungen, die einen wasserlöslichen Chromatgehalt von mehr als 2 ppm aufweisen. Ausnahmen gibt es nur für überwachte geschlossene und vollautomatische Prozesse, bei denen keine Gefahr von Hautkontakten besteht.<br /> | Seit 2005 besteht europaweit ein Inverkehrbringungs- und Verwendungsverbot für Zemente und zementhaltige Zubereitungen, die einen wasserlöslichen Chromatgehalt von mehr als 2 ppm aufweisen. Ausnahmen gibt es nur für überwachte geschlossene und vollautomatische Prozesse, bei denen keine Gefahr von Hautkontakten besteht.<br /> | ||
Liegt der Gehalt an wasserlöslichem Chromat im [[Zement]] über 2 ppm, ist ein geeigneter [[Chromatreduzierer]] einzusetzen. Dieser stellt sicher, dass das im Wasser gelöste Chromat in eine Form überführt wird, die keine allergischen Reaktionen hervorruft. Bewährte [[Chromatreduzierer]] sind Produkte auf Basis von Eisen(II)sulfat oder Zinn(II)sulfat. | Liegt der Gehalt an wasserlöslichem Chromat im [[Zement]] über 2 ppm, ist ein geeigneter [[Chromatreduzierer]] einzusetzen. Dieser stellt sicher, dass das im Wasser gelöste Chromat in eine Form überführt wird, die keine allergischen Reaktionen hervorruft. Bewährte [[Chromatreduzierer]] sind Produkte auf Basis von Eisen(II)sulfat oder Zinn(II)sulfat. | ||
==Literatur== | |||
*Verein Deutscher Zementwerke e. V. (Hrsg.): Zement-Taschenbuch 51. Ausgabe. Verlag Bau+Technik GmbH, Düsseldorf 2008 |