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[[Wasserundurchläsigkeit]] wird dort benötigt, wo Betonbauteile längere Zeit einseitig dem Wasser ausgesetzt sind (z. B. Wasserbehälter, Schleusen, Schwimmbecken oder Rohrleitungen). Die zulässige [[Wassereindringtiefe]] muss vertraglich vereinbart werden. Die Prüfung der [[Wassereindringtiefe]] erfolgt nach DIN EN 12390-8 an drei Probekörpern. DIN 1045-2 legt Grenzwerte für die Zusammensetzung eines wasserundurchlässigen Beton fest. | |||
== Literatur == | == Literatur == | ||
*[http://www.beton.org/fileadmin/beton-org/media/Dokumente/PDF/Service/Zementmerkbl%C3%A4tter/H10.pdf Zement-Merkblatt H10: Wasserundurchlässige Betonbauwerke] | *[http://www.beton.org/fileadmin/beton-org/media/Dokumente/PDF/Service/Zementmerkbl%C3%A4tter/H10.pdf Zement-Merkblatt H10: Wasserundurchlässige Betonbauwerke] |