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nichtflüchtiger Anteil | nichtflüchtiger Anteil | ||
Derjenige Bestandteil eines | Derjenige Bestandteil eines [[Anstrichstoffe]]s, der nach dem Entweichen aller flüchtigen Anteile (Verdunstung des [[Lösungsmittel|Lösungsmittels]]) unter festgelegten Prüfbedingungen zurückbleibt. | ||