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[[Datei:Alkaligebiet.jpg|mini|Anwendungsbereich der Alkali-Richtlinie und angrenzender Bereich]] | |||
[[Gesteinskörnung]]en mit alkalilöslicher [[Kieselsäure]] können in feuchter Umgebung mit den Alkalien im [[Beton]] reagieren, was unter ungünstigen Umständen zu einer Volumenvergrößerung im Beton (Treibender Angriff) und zu Schäden in Form von [[Ausblühungen]], Ausscheidungen, Ausplatzungen und netzartigen oder strahlenförmig verlaufenden [[Risse]]n führen kann. Ein wichtiges reaktionsfähiges Mineral in der [[Gesteinskörnung]] kann der [[Opal]] sein. In der Bundesrepublik Deutschland gelten der in bestimmten Gebieten vorkommende Opalsandstein und der poröse [[Flint]] als alkaliempfindlich. Für die Reaktion mit empfindlichen Gesteinskörnungs-Bestandteilen im Beton ist vom Gesamt[[alkaligehalt des Zements]] nur dessen wirksamer Anteil maßgebend. Der wirksame [[Alkaligehalt]] des Betons kann durch Verwendung von [[Zement]] mit niedrigem wirksamen Alkaligehalt ([[NA-Zement]]) und durch Begrenzung des [[Zementgehalt]]s vermindert werden. | [[Gesteinskörnung]]en mit alkalilöslicher [[Kieselsäure]] können in feuchter Umgebung mit den Alkalien im [[Beton]] reagieren, was unter ungünstigen Umständen zu einer Volumenvergrößerung im Beton (Treibender Angriff) und zu Schäden in Form von [[Ausblühungen]], Ausscheidungen, Ausplatzungen und netzartigen oder strahlenförmig verlaufenden [[Risse]]n führen kann. Ein wichtiges reaktionsfähiges Mineral in der [[Gesteinskörnung]] kann der [[Opal]] sein. In der Bundesrepublik Deutschland gelten der in bestimmten Gebieten vorkommende Opalsandstein und der poröse [[Flint]] als alkaliempfindlich. Für die Reaktion mit empfindlichen Gesteinskörnungs-Bestandteilen im Beton ist vom Gesamt[[alkaligehalt des Zements]] nur dessen wirksamer Anteil maßgebend. Der wirksame [[Alkaligehalt]] des Betons kann durch Verwendung von [[Zement]] mit niedrigem wirksamen Alkaligehalt ([[NA-Zement]]) und durch Begrenzung des [[Zementgehalt]]s vermindert werden. | ||
Die DAfStb-Richtline „Vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktion im Beton“ | |||
(Alkali-Richtlinie) regelt Maßnahmen und Zuständigkeiten zur Vermeidung einer schädigenden | |||
Alkali-Kieselsäure-Reaktion. Hierzu wird die Empfindlichkeit von | |||
Gesteinskörnungen beurteilt und klassifiziert (Alkaliempfindlichkeitsklassen). Verantwortlich | |||
für die Einstufung in Alkaliempfindlichkeitsklassen sind der Produzent der Gesteinskörnung | |||
sowie dessen Überwachungs- und Zertifizierungsstelle. Die Alkali-Richtlinie gilt auch für | |||
Fahrbahndecken aus Beton der Belastungsklassen Bk 1,0 bis Bk 0,3. Für Fahrbahndecken der | |||
Belastungsklassen Bk 100 bis Bk 1,8 gelten die Regelungen des Allgemeinen Rundschreibens | |||
Straßenbau Nr. 04/2013 (Nachweis der Unbedenklichkeit der gewählten Gesteinskörnung bzw. | |||
des Fahrbahndeckenbetons nach Verfahren V1 bis V3). | |||
== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
*[[Treiben]] | *[[Treiben]] | ||
*[[Chemischer Angriff]] | *[[Chemischer Angriff]] | ||
== Literatur == | |||
Pickhardt, Roland / Bose, Thomas / Schäfer, Wolfgang: Beton – Herstellung nach Norm. Arbeitshilfe für Ausbildung, Planung und Baupraxis; Verlag Bau+Technik GmbH, Düsseldorf 2014 |