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Als Maß der Zustandsgrenze von bindigen Böden ist nach DIN 18 196 der Wassergehalt am Übergang von der bildsamen zur halbfesten Zustandsform definiert. Die Ausrollgrenze (wp) wird nach DIN 18 122, Teil 1 bestimmt. | Als Maß der Zustandsgrenze von bindigen Böden ist nach DIN 18 196 der [[Wassergehalt]] am Übergang von der bildsamen zur halbfesten Zustandsform definiert. Die Ausrollgrenze (wp) wird nach DIN 18 122, Teil 1 bestimmt. |