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Das Unternehmen darf als Fachkräfte (Bauleiter, Poliere usw.) nur Personen einsetzen, die bei Beton- und Stahlbetonarbeiten ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen für das ordnungsgemäße Herstellen, Verarbeiten, prüfen und Überwachend es Betons besitzen. | Das Unternehmen darf als Fachkräfte (Bauleiter, Poliere usw.) nur Personen einsetzen, die bei Beton- und Stahlbetonarbeiten ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen für das ordnungsgemäße Herstellen, Verarbeiten, prüfen und Überwachend es Betons besitzen. | ||
Das Unternehmen hat dafür zu sorgen, dass die Baustellen mit den Geräten und Einrichtungen ausgestattet sind, die eine ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten, eine gleichmäßige Betonerhärtung und die verlangten Prüfungen ermöglichen, dass diese Geräte und Einrichtungen ständig gewartet werden und dass die werkseigene Produktionskontrolle der Betonherstellung durchgeführt wird. | Das Unternehmen hat dafür zu sorgen, dass die Baustellen mit den Geräten und Einrichtungen ausgestattet sind, die eine ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten, eine gleichmäßige Betonerhärtung und die verlangten Prüfungen ermöglichen, dass diese Geräte und Einrichtungen ständig gewartet werden und dass die [[werkseigene Produktionskontrolle]] der [[Betonherstellung]] durchgeführt wird. |