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Gesteinskörnung für bewehrten Beton darf keine schädlichen Mengen an | [[Gesteinskörnung]] für bewehrten [[Beton]] darf keine schädlichen Mengen an [[Salze]]n enthalten, die den [[Korrosionsschutz]] der [[Bewehrung]] beeinträchtigen, wie z. B. Nitrate oder Halogenide (außer Fluorid). | ||
Der Gehalt an | Der Gehalt an wasserlöslichen [[Chloride]]n darf die Grenzwerte der DIN EN 12620 nicht überschreiten. |