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War die [[Betontemperatur]] seit dem Einbringen immer über +5 °C, gelten Anhaltswerte für die [[Ausschalfristen]] gemäß DBV-Merkblatt "Betonschalungen und [[Ausschalfristen]]". | War die [[Betontemperatur]] seit dem Einbringen immer über +5 °C, gelten Anhaltswerte für die [[Ausschalfristen]] gemäß DBV-Merkblatt "Betonschalungen und [[Ausschalfristen]]". | ||
Bei niedrigen Erhärtungstemperaturen zwischen 0 und +5 °C empfiehlt es sich, durch [[zerstörungsfreie | Bei niedrigen Erhärtungstemperaturen zwischen 0 und +5 °C empfiehlt es sich, durch [[zerstörungsfreie Betonprüfung]] mit dem [[Rückprallhammer]] oder durch [[Erhärtungsprüfung]] an Würfeln festzustellen, ob das Ausschalen möglich ist; ggf. sind die [[Ausschalfristen]] entsprechend zu vergrößern. | ||
Tritt während des [[Erhärten]]s Frost ein, so sind die [[Ausschalfristen]] mindestens um die Frostdauer zu verlängern. | Tritt während des [[Erhärten]]s Frost ein, so sind die [[Ausschalfristen]] mindestens um die Frostdauer zu verlängern. |