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[[Betontechnologe]], der in der Betontechnologie und Betonherstellung besondere Erfahrungen besitzt und gemäß Ingenieurgesetz der Länder berechtigt ist, den Titel "Ingenieur" zu tragen. Er muss seine für diese Tätigkeit notwendigen erweiterten betontechnischen Kenntnisse durch eine Bescheinigung (Zeugnis, Prüfungsurkunde) einer hierfür anerkannten Stelle nachweisen lassen (E-Schein). | |||
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*[[Verband deutscher Betoningenieure e.V.]] | *[[Verband deutscher Betoningenieure e.V.]] |