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Zustand einer Betrachtungseinheit (z. B. eines Bauwerks oder Bauteils) nach Unterschreiten eines bestimmten (festzulegenden) Grenzwerts des Abnutzungsvorrats, der eine im Hinblick auf die Verwendung unzulässige Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit bedingt. | Zustand einer Betrachtungseinheit (z. B. eines Bauwerks oder Bauteils) nach Unterschreiten eines bestimmten (festzulegenden) Grenzwerts des Abnutzungsvorrats, der eine im Hinblick auf die Verwendung unzulässige Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit bedingt. | ||
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