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2. Aussparungen sind im Mauerwerk im gemauerten Verband herzustellen. Nachträglich dürfen sie nur gefräst werden. Stemmen sowie horizontale Aussparungen und Schlitze sind unzulässig. In DIN EN 1996-1-1 werden die Abmessungen und Abstände angegeben, für die rechnerische Nachweise entfallen können. | 2. Aussparungen sind im Mauerwerk im gemauerten Verband herzustellen. Nachträglich dürfen sie nur gefräst werden. Stemmen sowie horizontale Aussparungen und Schlitze sind unzulässig. In DIN EN 1996-1-1 werden die Abmessungen und Abstände angegeben, für die rechnerische Nachweise entfallen können. | ||
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