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Stoffe, die bei [[Mörtel]] und [[Beton]] die [[Gesteinskörnung]] und [[Füllstoffe]] untereinander und mit dem Untergrund sowie bei [[Anstrich]]en die [[Pigmente]] und [[Füllstoffe]] verbinden. In pigment- und füllstofffreien [[Anstrichstoffe]]n umfasst das Bindemittel alle nichtflüchtigen Bestandteile. <br> | Stoffe, die bei [[Mörtel]] und [[Beton]] die [[Gesteinskörnung]] und [[Füllstoffe]] untereinander und mit dem Untergrund sowie bei [[Anstrich]]en die [[Pigmente]] und [[Füllstoffe]] verbinden. In pigment- und füllstofffreien [[Anstrichstoffe]]n umfasst das Bindemittel alle nichtflüchtigen Bestandteile. <br> | ||
Für Beton gemäß DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 gelten als Bindemittel alle Zemente nach DIN EN 197-1 | Für Beton gemäß DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 gelten als Bindemittel alle Zemente nach DIN EN 197-1, DIN 1164-10, DIN 1164-11 und nach DIN EN 14216 als geeignet. <br> | ||
Bei DIN EN 197-5 handelt es sich um eine nicht harmonisierte Norm. Zemente nach DIN EN 197-5 dürfen vorerst nur mit Anwendungszulassung in Beton nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 verwendet werden. In der (bauordnungsrechtlich noch nicht in jedem Bundesland verbindlichen) DIN 1045-2:2023-08 wird im Absatz 5.1.2 "Zement" ein Zement nach DIN EN 197-5 allerdings als "geeignet" bezeichnet. <br> | |||
Zur Ausbesserung von Beton werden sowohl [[Organische Stoffe|organische]] ([[Polymere]]) als auch [[Anorganische Stoffe|anorganische]] Bindemittel ([[Zement]]) eingesetzt.<br> | |||
In [[Mörtel|Mörteln]] wird z. B. auch [[Kalk]] als Bindemittel eingesetzt.<br> | In [[Mörtel|Mörteln]] wird z. B. auch [[Kalk]] als Bindemittel eingesetzt.<br> | ||
Für bestimmte Einsatzzwecke - nicht aber für Beton gemäß DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 - können als Bindemittel [[Geopolymere]] (GP) und Alkalisch-aktivierte Bindemittel (AAB) eingesetzt werden. | Für bestimmte Einsatzzwecke - nicht aber für Beton gemäß DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 - können als Bindemittel [[Geopolymere]] (GP) und Alkalisch-aktivierte Bindemittel (AAB) eingesetzt werden. | ||