9.697
Bearbeitungen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[Datei:UE_Zeichen.jpg|mini|gerahmt|<small>Übereinstimmungs-zeichen des Bund Güteschutz Beton- und Stahlbeton-fertigteile e.V.</small>]] | [[Datei:UE_Zeichen.jpg|mini|gerahmt|<small>Übereinstimmungs-zeichen des Bund Güteschutz Beton- und Stahlbeton-fertigteile e.V.</small>]] | ||
Das Kennzeichnung eines Bauprodukts mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) zeigt an, dass der Hersteller erklärt, dass sein Produkt mit den zugrundeliegenden technischen Regeln übereinstimmt ([[Übereinstimmungsnachweis]]).<br /> | |||
Das Übereinstimmungszeichen muss der Länderverordnung über das Übereinstimmungszeichen entsprechen. Basis ist die | Das Übereinstimmungszeichen muss der Länderverordnung über das Übereinstimmungszeichen entsprechen. Basis ist die Muster-Übereinstimmungszeichen-Verordnung (MÜZVO) der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz. In dem Ü enthalten sein muss der Name des Herstellers/Herstellwerks, die Grundlage der Übereinstimmungsbestätigung (z. B. die entsprechende eingeführte technische Baubestimmung) und ggf. die Bezeichnung oder das Bildzeichen der Zertifizierungsstelle.<br> | ||
Für Bauprodukte gemäß harmonisierten europäischen Normen gilt die [[CE-Kennzeichnung]]. | |||
== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
*[[Überwachungsgemeinschaft]] | *[[Überwachungsgemeinschaft]] | ||
*[[Gütezeichen]] | *[[Gütezeichen]] | ||
[[Category:Baustoffprüfung]] | [[Category:Baustoffprüfung]] |