Portlandkompositzement: Unterschied zwischen den Versionen

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Aufgrund seines im Vergleich mit [[Portlandzement]] CEM I geringeren Anteils an [[Zementklinker]] spielt er eine wichtige Rolle bei der [[Dekarbonisierung von Zement und Beton]].<br>
Aufgrund seines im Vergleich mit [[Portlandzement]] CEM I geringeren Anteils an [[Zementklinker]] spielt er eine wichtige Rolle bei der [[Dekarbonisierung von Zement und Beton]].<br>
Nach [2] können Portlandkompositzemente mit Hüttensand und Kalkstein (CEM II/B-M (S-LL)) nach den durchgeführten Untersuchungen in Beton für alle Expositionsklassen bezüglich carbonatisierungs- und chloridinduzierter Bewehrungskorrosion sowie Frostangriff mit und ohne Taumittel eingesetzt werden. Belegt wird das auch durch Einsätze in der Praxis [3].<br>
Nach [2] können Portlandkompositzemente mit Hüttensand und Kalkstein (CEM II/B-M (S-LL)) nach den durchgeführten Untersuchungen in Beton für alle Expositionsklassen bezüglich carbonatisierungs- und chloridinduzierter Bewehrungskorrosion sowie Frostangriff mit und ohne Taumittel eingesetzt werden. Belegt wird das auch durch Einsätze in der Praxis [3].<br>
Portlandkompositzemente CEM II/C-M nach DIN EN 197-5 enthalten mindestens 50 % Zementklinker (K) sowie [[Hüttensand]] (S), natürliches [[Puzzolane|Puzzolan]] (P), kieselsäurereiche [[Flugasche]] (V), [[Ölschiefer|gebrannter Schiefer]] (T) und/oder [[Kalkstein]] (L, LL) sowie bis zu 5 M.-% anderer Nebenbestandteile. Bei DIN EN 197-5 handelt es sich um eine nicht harmonisierte Norm. Zemente nach DIN EN 197-5 dürfen vorerst nur mit Anwendungszulassung in Beton nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 verwendet werden.
Portlandkompositzemente CEM II/C-M nach DIN EN 197-5 enthalten mindestens 50 % Zementklinker (K) sowie [[Hüttensand]] (S), natürliches [[Puzzolane|Puzzolan]] (P), kieselsäurereiche [[Flugasche]] (V), [[Ölschiefer|gebrannter Schiefer]] (T) und/oder [[Kalkstein]] (L, LL) sowie bis zu 5 M.-% anderer Nebenbestandteile. <br>
Bei DIN EN 197-5 handelt es sich um eine nicht harmonisierte Norm. Zemente nach DIN EN 197-5 dürfen vorerst nur mit Anwendungszulassung in Beton nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 verwendet werden. In der (bauordnungsrechtlich noch nicht verbindlichen) DIN 1045-2:2023-08 wird im Absatz 5.1.2 "Zement" ein Zement nach DIN EN 197-5 allerdings als "geeignet" bezeichnet.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
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