Zementarten: Unterschied zwischen den Versionen

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'''[[Zement mit rezyklierten Baustoffen]]'''<br>
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In der im Dezember 2023 erschienenen DIN EN 197-6 "Zement - Teil 6: Zement mit rezyklierten Baustoffen" wird Zement mit [[Recyclingmehl|Betonrecyclingmehl]] definiert. Diese Zemente werden als CEM II-Zemente (Portland-Recyclingmehlzement / Portlandkompositzement) bezeichnet.<br>
In der im Dezember 2023 erschienenen DIN EN 197-6 "Zement - Teil 6: Zement mit rezyklierten Baustoffen" wird Zement mit [[Recyclingmehl|Betonrecyclingmehl]] definiert. Diese Zemente werden als CEM II-Zemente (Portland-Recyclingmehlzement / Portlandkompositzement) bezeichnet.<br>
Hinweis: Bei DIN EN 197-6 handelt es sich um eine nicht harmonisierte Norm. Weder DIN EN 206-1/DIN 1045-2 noch DIN 1045-2:2023-08 bezeichnet im Abschnitt 5.1.2 "Zement" diese Zemente als geeignet. ln Deutschland benötigen entsprechende Zemente daher für den Einsatz in Beton eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ). Zur Kennzeichnung ist in Deutschland das Ü-Zeichen zu verwenden.
Hinweis: Bei DIN EN 197-6 handelt es sich um eine nicht harmonisierte Norm. Weder DIN EN 206-1/DIN 1045-2 noch DIN 1045-2:2023-08 bezeichnet im Abschnitt 5.1.2 "Zement" diese Zemente als geeignet. ln Deutschland benötigen entsprechende Zemente daher für den Einsatz in Beton eine [[Zulassung, bauaufsichtliche|allgemeine bauaufsichtliche Zulassung]] (abZ). Zur Kennzeichnung ist in Deutschland das [[Übereinstimmungszeichen|Ü-Zeichen]] zu verwenden.


== Literatur ==
== Literatur ==
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