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Neben dem [[Zementklinker|Portlandzementklinker]] und dem Recyclingmehl darf maximal ein weiterer Hauptbestandteil eingesetzt werden.<br> | Neben dem [[Zementklinker|Portlandzementklinker]] und dem Recyclingmehl darf maximal ein weiterer Hauptbestandteil eingesetzt werden.<br> | ||
Die damit hergestellten CEM II-Zemente tragen die Produktnamen Portland-Recyclingmehlzement (CEM II/A-F) und [[Portlandkompositzement]] (CEM II/A-M, CEM II/B-M oder CEM II/C-M, dahinter mit den Kurzzeichen der beiden verwendeten weiteren Hauptbestandteile in Klammern). <br> | Die damit hergestellten CEM II-Zemente tragen die Produktnamen Portland-Recyclingmehlzement (CEM II/A-F) und [[Portlandkompositzement]] (CEM II/A-M, CEM II/B-M oder CEM II/C-M, dahinter mit den Kurzzeichen der beiden verwendeten weiteren Hauptbestandteile in Klammern). <br> | ||
Hinweis: Weder DIN EN 206-1/DIN 1045-2 noch DIN 1045-2:2023-08 bezeichnet im Abschnitt 5.1.2 "Zement" diese Zemente als geeignet. | Hinweis: Bei DIN EN 197-6 handelt es sich um eine nicht harmonisierte Norm. Weder DIN EN 206-1/DIN 1045-2 noch DIN 1045-2:2023-08 bezeichnet im Abschnitt 5.1.2 "Zement" diese Zemente als geeignet. ln Deutschland benötigen entsprechende Zemente daher für den Einsatz in Beton eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ). Zur Kennzeichnung ist in Deutschland das Ü-Zeichen zu verwenden. | ||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== |