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* [[Gesamtwassergehalt]] = [[wirksamer Wassergehalt]] + [[Kernfeuchte]] | * [[Gesamtwassergehalt]] = [[wirksamer Wassergehalt]] + [[Kernfeuchte]] | ||
* [[Eigenfeuchte]] = [[Oberflächenfeuchte]] + [[Kernfeuchte]] | * [[Eigenfeuchte]] = [[Oberflächenfeuchte]] + [[Kernfeuchte]] | ||
Im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle ist vom Betonhersteller regelmäßig der Wassergehalt der Gesteinskörnung und des Frischbetons (z. B. bei | Im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle ist vom Betonhersteller regelmäßig der Wassergehalt der [[Gesteinskörnung]] und des [[Frischbeton|Frischbetons]] (z. B. bei [[Beton nach Eigenschaften]] und bei [[Hochfester Beton|Hochfestem Beton]]) zu bestimmen. <br> | ||
Für die Abnahme des Frischbetons auf der Baustelle ist zwar in DIN 1045-3 keine Prüfung des Wassergehalts vorgesehen, jedoch können Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (z.b. die ZTV-ING und die ZTV-W) das Bauunternehmen dazu verpflichten. Im BAW-Merkblatt | Für die Abnahme des Frischbetons auf der Baustelle ist zwar in DIN 1045-3 keine Prüfung des Wassergehalts vorgesehen, jedoch können Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (z.b. die [[ZTV-ING]] und die [[ZTV-W]]) das Bauunternehmen dazu verpflichten. Im BAW-Merkblatt „[[Sedimentation|Entmischungssensibilität]] von Beton (MESB), Ausgabe 2019 – Anlage A Auswaschversuch (informativ)“ wird im Abschnitt A.3.5 „Begleitende Frischbetonprüfungen“ gefordert: Bei Beton aus einer [[Transportbeton|Transportbetonmischanlage]] ist der Wassergehalt des Frischbetons im [[Darren|Darrversuch]] gemäß DBV-Merkblatt „Besondere Verfahren zur Prüfung von Frischbeton“ zu bestimmen.<br> | ||
Gängige Prüfverfahren für die Bestimmung des Wassergehalts sind: | Gängige Prüfverfahren für die Bestimmung des Wassergehalts sind: | ||
* das [[Darren]], | * das [[Darren]], |