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Sowohl der Lieferant als auch der Abnehmer einer Baustofflieferung | Sowohl der Lieferant als auch der Abnehmer einer Baustofflieferung können zur Wahrung etwaiger eigener Ansprüche eine Durchschnittsprobe als sogenannte Rückstellprobe nehmen, bei [[Zement]] zum Beispiel etwa 5 kg jeder Lieferung in einem luftdicht verschlossenen Behälter.<br> | ||
DIN 1045-2 verlangt im Anhang H (normativ) „Zusätzliche Vorschriften für hochfesten Beton“ in Tabelle H.1 "Zusätzliche Kontrolle der Betonausgangsstoffe bei hochfestem Beton" die Entnahme von Rückstellproben bei jeder Lieferung von Zement, Zusatzmitteln und Zusatzstoffen vor Betonherstellung und das Aufbewahren der Rückstellproben bis zum erfolgten Festigkeitsnachweis oder vereinbarten Zeitpunkt.<br> | DIN 1045-2 verlangt im Anhang H (normativ) „Zusätzliche Vorschriften für hochfesten Beton“ in Tabelle H.1 "Zusätzliche Kontrolle der Betonausgangsstoffe bei hochfestem Beton" die Entnahme von Rückstellproben bei jeder Lieferung von Zement, Zusatzmitteln und Zusatzstoffen vor Betonherstellung und das Aufbewahren der Rückstellproben bis zum erfolgten Festigkeitsnachweis oder vereinbarten Zeitpunkt.<br> | ||
Das Entnehmen und Aufbewahren von Rückstellproben kann auch zwischen Lieferant und Abnehmer, Bauausführendem und Bauherrn vertraglich vereinbart werden.<br> | Das Entnehmen und Aufbewahren von Rückstellproben kann auch zwischen Lieferant und Abnehmer, Bauausführendem und Bauherrn vertraglich vereinbart werden.<br> |