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* [[Biegezugfestigkeit]] von Zementmörtelprismen | * [[Biegezugfestigkeit]] von Zementmörtelprismen | ||
Zementprüfungen durch den Zementverarbeiter sind nicht erforderlich. Zur Wahrung etwaiger Gewährleistungsansprüche | Zementprüfungen durch den Zementverarbeiter sind nicht erforderlich.<br> | ||
Zur Wahrung etwaiger Gewährleistungsansprüche können Abnehmer und Lieferant [[Rückstellprobe|Rückstellproben]] zu nehmen. | |||
== Literatur == | == Literatur == |