Zementprüfungen: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Biegezugfestigkeit]] von Zementmörtelprismen
* [[Biegezugfestigkeit]] von Zementmörtelprismen


Zementprüfungen durch den Zementverarbeiter sind nicht erforderlich. Zur Wahrung etwaiger Gewährleistungsansprüche sind [[Rückstellprobe]]n zu nehmen, beweiskräftig zu verschließen und in luftdicht verschlossenen Behältern aufzubewahren.
Zementprüfungen durch den Zementverarbeiter sind nicht erforderlich.<br>
Zur Wahrung etwaiger Gewährleistungsansprüche können Abnehmer und Lieferant [[Rückstellprobe|Rückstellproben]] zu nehmen.


== Literatur ==
== Literatur ==
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