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Zur Beurteilung der Reaktionsfähigkeit (Reaktivität) [[Hydraulische Bindemittel|hydraulischer]], [[ | Zur Beurteilung der Reaktionsfähigkeit (Reaktivität) [[Hydraulische Bindemittel|hydraulischer]], [[latent hydraulisch|latent hydraulischer]] und [[Puzzolane|puzzolanischer]] Stoffe wird im Allgemeinen ihr Festigkeitsbeitrag in definierten Gemischen mit einem Prüfzement im Vergleich zur Festigkeit eines Gemischs nur mit dem Prüfzement ohne den zu prüfenden Stoff herangezogen.<br> | ||
Beim Ermitteln dieses Aktivitätsindex werden die [[Druckfestigkeit|Druckfestigkeiten]] nach DIN EN 196-1 bestimmt.<br> | Beim Ermitteln dieses Aktivitätsindex werden die [[Druckfestigkeit|Druckfestigkeiten]] nach DIN EN 196-1 bestimmt.<br> | ||
Zur Ermittlung des Aktivitätsindex von [[Flugasche]] wird gemäß DIN EN 450-1 dienen Mörtelprismen, die einen Massenanteil von 75 M.-% Prüfzement und 25 M.-% Flugasche enthalten, und Mörtelprismen, die zu 100 M.-% mit Prüfzement hergestellt wurden. Für [[Hüttensand|Hüttensandmehl]] ist nach DIN EN 15167-1 ein Verhältnis von Hüttensandmehl zu Prüfzement von 50/50 vorgeschrieben. Das Verhältnis Wasser zu Gemisch und der Wasserzementwert müssen dabei jeweils 0,5 betragen. Bei [[Silikastaub]] werden 10 M.-% des Zements durch Silikastaub ersetzt<br> | Zur Ermittlung des Aktivitätsindex von [[Flugasche]] wird gemäß DIN EN 450-1 dienen Mörtelprismen, die einen Massenanteil von 75 M.-% Prüfzement und 25 M.-% Flugasche enthalten, und Mörtelprismen, die zu 100 M.-% mit Prüfzement hergestellt wurden. Für [[Hüttensand|Hüttensandmehl]] ist nach DIN EN 15167-1 ein Verhältnis von Hüttensandmehl zu Prüfzement von 50/50 vorgeschrieben. Das Verhältnis Wasser zu Gemisch und der Wasserzementwert müssen dabei jeweils 0,5 betragen. Bei [[Silikastaub]] werden 10 M.-% des Zements durch Silikastaub ersetzt<br> |