9.697
Bearbeitungen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[Datei:CE-Zeichen.jpg|120px|mini|CE-Zeichen]] | [[Datei:CE-Zeichen.jpg|120px|mini|CE-Zeichen]] | ||
Die Konformitätserklärung/CE-Kennzeichnung ist die schriftliche Bestätigung am Ende einer Konformitätsbewertung, mit der der Hersteller für sein Produkt verbindlich erklärt, dass das Produkt die auf der Erklärung spezifizierten Eigenschaften aufweist. Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung ist das Bestehen europäischen Produktnormen mit einem sogenannten Anhang ZA, in dem das anzuwendende Konformitätsnachweisverfahren angegeben wird. Anders als das [[Übereinstimmungszeichen]] erklärt das CE-Zeichen aber nicht die Konformität mit einer Produktnorm und enthält keine Aussage zur Verwendbarkeit des Produkts.<br /> | Die Konformitätserklärung/CE-Kennzeichnung ist die schriftliche Bestätigung am Ende einer Konformitätsbewertung, mit der der Hersteller für sein Produkt verbindlich erklärt, dass das Produkt die auf der Erklärung spezifizierten Eigenschaften aufweist. Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung ist das Bestehen europäischen [[Normen|Produktnormen]] mit einem sogenannten Anhang ZA, in dem das anzuwendende Konformitätsnachweisverfahren angegeben wird. Anders als das [[Übereinstimmungszeichen]] erklärt das CE-Zeichen aber nicht die Konformität mit einer [[Normen|Produktnorm]] und enthält keine Aussage zur Verwendbarkeit des Produkts.<br /> | ||
Das Konformitätsnachweisverfahren kann aus den folgenden Elementen bestehen: | Das Konformitätsnachweisverfahren kann aus den folgenden Elementen bestehen: | ||
* [[Erstprüfung]] des Bauprodukts durch den Hersteller bzw. durch eine Prüfstelle | * [[Erstprüfung]] des Bauprodukts durch den Hersteller bzw. durch eine Prüfstelle | ||
Zeile 19: | Zeile 19: | ||
Damit stellt der Hersteller für jedes mit einem CE-Zeichen versehenes Bauprodukt – zusammen mit dem Sicherheitsdatenblatt - dem Verbraucher ein Dokument mit umfangreichen Informationen zum Produkt zur Verfügung. So müssen Nummer und das Erstellungsdatum der zugrunde liegenden harmonisierten technischen Spezifikation, der Verwendungszweck des Bauproduktes sowie die Leistung der Wesentlichen Merkmale des Bauprodukts angegeben werden. In der CE-Kennzeichnung muss die Nummer der entsprechenden Leistungserklärung aufgeführt sein. <br /> | Damit stellt der Hersteller für jedes mit einem CE-Zeichen versehenes Bauprodukt – zusammen mit dem Sicherheitsdatenblatt - dem Verbraucher ein Dokument mit umfangreichen Informationen zum Produkt zur Verfügung. So müssen Nummer und das Erstellungsdatum der zugrunde liegenden harmonisierten technischen Spezifikation, der Verwendungszweck des Bauproduktes sowie die Leistung der Wesentlichen Merkmale des Bauprodukts angegeben werden. In der CE-Kennzeichnung muss die Nummer der entsprechenden Leistungserklärung aufgeführt sein. <br /> | ||
Bei Lieferung in Säcken erfolgt die CE-Kennzeichnung auf dem jeweiligen Gebinde. Bei Siloware erfolgt die CE-Kennzeichnung auf dem am Silo zu befestigenden Silobegleitzettel.<br> | Bei Lieferung in Säcken erfolgt die CE-Kennzeichnung auf dem jeweiligen Gebinde. Bei Siloware erfolgt die CE-Kennzeichnung auf dem am Silo zu befestigenden Silobegleitzettel.<br> | ||
Harmonisierte europäische Produktnormen im Betonbau sind z . B.: | [[Normen|Harmonisierte europäische Produktnormen]] im Betonbau sind z . B.: | ||
* EN 197-1: Zement — Teil 1: Zusammensetzung, Anforderungen und Konformitätskriterien von Normalzement | * EN 197-1: Zement — Teil 1: Zusammensetzung, Anforderungen und Konformitätskriterien von Normalzement | ||
* EN 413-1: Putz — und Mauerbinder — Teil 1: Zusammensetzung, Anforderungen und Konformitätskriterien | * EN 413-1: Putz — und Mauerbinder — Teil 1: Zusammensetzung, Anforderungen und Konformitätskriterien | ||
Zeile 31: | Zeile 31: | ||
Dagegen zählt die EN 206: "Beton - Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität" nicht zu den harmonisierten europäischen Produktnormen. Hier ist der bekannte [[Übereinstimmungsnachweis]] zu führen. | Dagegen zählt die EN 206: "Beton - Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität" nicht zu den harmonisierten europäischen Produktnormen. Hier ist der bekannte [[Übereinstimmungsnachweis]] zu führen. | ||
== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
*[[Güteüberwachung]] | *[[Güteüberwachung]] |