Eigenüberwachungsprüfungen im Straßenbau: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
red. bearbeitet
Keine Bearbeitungszusammenfassung
(red. bearbeitet)
Zeile 1: Zeile 1:
Prüfungen de Auftragnehmers oder dessen Beauftragten, um festzustellen, ob die Eigenschaften der Baustoffe, des Betons bzw. der Baustoffgemische und der fertigen Leistung den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
Prüfungen des Auftragnehmers oder dessen Beauftragten zum Nachweis, dass die Eigenschaften der Baustoffe, insbesondere des Betons bzw. der Baustoffgemische den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Die Eigenüberwachungsprüfungen sind in Art und Umfang in den ZTV Beton-StB geregelt.


==Literatur==
==Literatur==
109

Bearbeitungen




Wir verwenden für unsere Seite ausschließlich technisch notwendige Cookies. Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen

Navigationsmenü