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[[Datei:Ueberkorn_Unterkorn.jpg|mini|gerahmt|Darstellung von Korngruppen mit und ohne Überkorn und Unterkorn]] | [[Datei:Ueberkorn_Unterkorn.jpg|mini|gerahmt|Darstellung von Korngruppen mit und ohne Überkorn und Unterkorn]] | ||
Nach DIN EN 12620 der | Nach DIN EN 12620 der [[Siebdurchgang]] einer [[Korngruppe]], der beim [[Siebversuch]] durch das untere [[Prüfsiebsatz|Prüfsieb]] hindurchfällt.<br> | ||
Bei [[feine Gesteinskörnung|feinen Gesteinskörnungen]] ist gemäß DIN EN 12620 kein Unterkorn erlaubt. Bei [[grobe Gesteinskörnung|groben Gesteinskörnungen]] ist ein Unterkorn von maximal 20 % bzw. 15 % zulässig, wovon aber nur bis zu 5 % [[Siebdurchgang]] auf dem Sieb mit der Siebweite d/2 erlaubt ist. | |||
== Literatur == | == Literatur == |