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[[Datei:Ueberkorn_Unterkorn.jpg|mini|gerahmt|Darstellung von Korngruppen mit und ohne Überkorn und Unterkorn]] | [[Datei:Ueberkorn_Unterkorn.jpg|mini|gerahmt|Darstellung von Korngruppen mit und ohne Überkorn und Unterkorn]] | ||
Nach DIN EN 12620 der Anteil einer [[Korngruppe]], der beim [[Siebversuch]] auf dem entsprechenden oberen [[Prüfsiebsatz|Prüfsieb]] liegenbleibt.<br> | Nach DIN EN 12620 der Anteil einer [[Korngruppe]], der beim [[Siebversuch]] auf dem entsprechenden oberen [[Prüfsiebsatz|Prüfsieb]] liegenbleibt.<br> | ||
Bei [[Feine Gesteinskörnung|feinen Gesteinskörnungen]] muss für den Überkornanteil (> D) ein Grenzwert von 15 % eingehalten werden. Dabei müssen die Überkornanteile zu mindestens 95 % durch das Prüfsieb mit dem 1,4-fachen und zu 100 % durch das [[Prüfsiebsatz|Prüfsieb]] mit dem zweifachen Durchmesser des Nenngrößtkorns der jeweiligen [[Korngruppe]] hindurchgehen. DIN EN 12620 enthält für [[grobe Gesteinskörnung]] differenziertere Grenzwerte für den Überkornanteil. | Bei [[Feine Gesteinskörnung|feinen Gesteinskörnungen]] muss für den Überkornanteil (> D) ein Grenzwert von 15 % eingehalten werden. Dabei müssen die Überkornanteile zu mindestens 95 % durch das Prüfsieb mit dem 1,4-fachen und zu 100 % durch das [[Prüfsiebsatz|Prüfsieb]] mit dem zweifachen Durchmesser des Nenngrößtkorns der jeweiligen [[Korngruppe]] hindurchgehen. Tabelle 2 der DIN EN 12620 enthält auch für [[grobe Gesteinskörnung]] - differenziertere - Grenzwerte für den Überkornanteil. | ||
== Literatur == | == Literatur == |