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I: Wärmedämmung<br /> | I: Wärmedämmung<br /> | ||
Die Wärmedämmung I ist die Fähigkeit eines Bauteils, bei einer einseitigen Brandbeanspruchung eine signifikante Übertragung von Wärme von der dem Feuer zugekehrten Seite zu der vom Feuer abgewandten Seite so zu verhindern, die auf der abgewandten Seite ein Feuer entfachen könnte. | Die Wärmedämmung I ist die Fähigkeit eines Bauteils, bei einer einseitigen Brandbeanspruchung eine signifikante Übertragung von Wärme von der dem Feuer zugekehrten Seite zu der vom Feuer abgewandten Seite so zu verhindern, die auf der abgewandten Seite ein Feuer entfachen könnte.<br /> | ||
Die Klassifizierung R 120 / RE 60 / REI 30 bedeutet dementsprechend, dass das klassifizierte Bauteil, im Brandfall 120 Minuten ohne Verlust der Standsicherheit übersteht, für 60 Minuten die raumabschließende Funktion behält und für 30 Minuten seine wärmedämmenden Eigenschaften erhalten bleiben. | |||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== |