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Laut DIN 18 202 ist die Einhaltung von [[Toleranz]]en erforderlich, um trotz unvermeidlicher Ungenauigkeiten beim Messen, bei der Fertigung und bei der Montage die vorgesehene Funktion zu erfüllen und das funktionsgerechte Zusammenfügen von Bauwerken und Bauteilen des Roh- und Ausbaus ohne Anpass- und Nacharbeiten zu ermöglichen. Es werden daher Grenzabweichungen aufgeführt, die bei Bauteilen eingehalten werden müssen. Vertraglich können auch andere [[Toleranz]]en vereinbart werden. | Laut DIN 18 202 ist die Einhaltung von [[Toleranz]]en erforderlich, um trotz unvermeidlicher Ungenauigkeiten beim Messen, bei der Fertigung und bei der Montage die vorgesehene Funktion zu erfüllen und das funktionsgerechte Zusammenfügen von Bauwerken und Bauteilen des Roh- und Ausbaus ohne Anpass- und Nacharbeiten zu ermöglichen. Toleranzen dienen zur Begrenzung der Abweichungen von den Nennmaßen von Bauteilen und Bauwerken. Es werden daher Grenzabweichungen aufgeführt, die bei Bauteilen eingehalten werden müssen. Vertraglich können auch andere [[Toleranz]]en vereinbart werden. | ||
== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
*[[Abmaße]] | *[[Abmaße]] | ||
*[[Maßordnung]] | *[[Maßordnung]] |