Übereinstimmungszeichen: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:UE_Zeichen.jpg|mini|gerahmt|Übereinstim-mungszeichen des Bund Güteschutz Beton- und Stahlbeton-fertigteile e.V.]]
[[Datei:UE_Zeichen.jpg|mini|gerahmt|<small>Übereinstimmungs-zeichen des Bund Güteschutz Beton- und Stahlbeton-fertigteile e.V.</small>]]
Den [[Übereinstimmungsnachweis]] und die Erklärung, dass ein Übereinstimmungszertifikat erteilt ist, hat der Hersteller durch Kennzeichnung der Bauprodukte mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) abzugeben.
Den [[Übereinstimmungsnachweis]] und die Erklärung, dass ein Übereinstimmungszertifikat erteilt ist, hat der Hersteller durch Kennzeichnung der Bauprodukte mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) abzugeben.<br />
Das Übereinstimmungszeichen muss der Länderverordnung über das Übereinstimmungszeichen entsprechen. Basis ist die auf der Muster-Übereinstimmungszeichen-Verordnung (MÜZVO). In dem Ü enthalten sein muss der Name des Herstellers/Herstellwerks, die Grundlage der Übereinstimmungsbestätigung (z. B. die entsprechende Norm) und ggf. die Bezeichnung oder das Bildzeichen der Zertifizierungsstelle.
 
== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
*[[Überwachungsgemeinschaft]]
*[[Überwachungsgemeinschaft]]
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