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[[Datei:UE_Zeichen.jpg|mini|gerahmt| | [[Datei:UE_Zeichen.jpg|mini|gerahmt|<small>Übereinstimmungs-zeichen des Bund Güteschutz Beton- und Stahlbeton-fertigteile e.V.</small>]] | ||
Den [[Übereinstimmungsnachweis]] und die Erklärung, dass ein Übereinstimmungszertifikat erteilt ist, hat der Hersteller durch Kennzeichnung der Bauprodukte mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) abzugeben. | Den [[Übereinstimmungsnachweis]] und die Erklärung, dass ein Übereinstimmungszertifikat erteilt ist, hat der Hersteller durch Kennzeichnung der Bauprodukte mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) abzugeben.<br /> | ||
Das Übereinstimmungszeichen muss der Länderverordnung über das Übereinstimmungszeichen entsprechen. Basis ist die auf der Muster-Übereinstimmungszeichen-Verordnung (MÜZVO). In dem Ü enthalten sein muss der Name des Herstellers/Herstellwerks, die Grundlage der Übereinstimmungsbestätigung (z. B. die entsprechende Norm) und ggf. die Bezeichnung oder das Bildzeichen der Zertifizierungsstelle. | |||
== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
*[[Überwachungsgemeinschaft]] | *[[Überwachungsgemeinschaft]] |