9.697
Bearbeitungen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[Datei:CE-Zeichen.jpg|120px|mini|CE-Zeichen]] | |||
Die Konformitätserklärung/CE-Kennzeichnung ist die schriftliche Bestätigung am Ende einer Konformitätsbewertung, mit der der Hersteller für sein Produkt verbindlich erklärt, dass das Produkt die auf der Erklärung spezifizierten Eigenschaften (z. B. durch Angabe der entsprechenden Baustoffnorm) aufweist. Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung ist das Bestehen europäischen Produktnormen mit einem sogenannten Anhang ZA, in dem das anzuwendende Konformitätsnachweisverfahren angegeben wird. <br /> | Die Konformitätserklärung/CE-Kennzeichnung ist die schriftliche Bestätigung am Ende einer Konformitätsbewertung, mit der der Hersteller für sein Produkt verbindlich erklärt, dass das Produkt die auf der Erklärung spezifizierten Eigenschaften (z. B. durch Angabe der entsprechenden Baustoffnorm) aufweist. Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung ist das Bestehen europäischen Produktnormen mit einem sogenannten Anhang ZA, in dem das anzuwendende Konformitätsnachweisverfahren angegeben wird. <br /> | ||
Dieses Verfahren kann aus den folgenden Elementen bestehen: | Dieses Verfahren kann aus den folgenden Elementen bestehen: |