An den Sichtflächen offene, längliche Aussparungen, deren Querschnittgröße sich nach den aufzunehmenden Bauteilen mit entsprechendem Arbeitsraum richtet.

Ohne Nachweis zulässige Größe von vertikalen Schlitzen und Aussparungen in Mauerwerk

Die Schlitze können waagerecht, lotrecht oder schräg im Beton oder Mauerwerk liegen; sie können beim Aufbau der Wand ausgespart oder im fertigen Bauwerk eingeschnitten werden. Die nachträgliche Herstellung waagerechter Schlitze ist nicht gestattet.