Seit vielen Jahren werden auch rezyklierte Gesteinskörnungen, die aus der Aufbereitung bereits verwendeter Baustoffe stammen (Recycling), als Gesteinskörnungen im Beton eingesetzt. Voraussetzung für den Einsatz für Tragwerke nach Eurocode 2 ist, dass sich die damit hergestellten Konstruktionen bezüglich Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit nicht anders verhalten als bei Verwendung anderer Gesteinskörnungen.
Grundsätzlich gelten hier die Anforderungen an Gesteinskörnungen in DIN EN 12620. Die Verwendung von rezyklierten Gesteinskörnungen für Beton und Mörtel ist in der DAfStb-Richtlinie „Beton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 mit rezyklierten Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620“ geregelt. Danach dürfen für Beton nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 nur rezyklierte Gesteinskörnungen des Typs 1 und des Typs 2 verwendet werden. Typ 1 enthält mindestens 90 M.-% Beton, Betonprodukte, Mörtel oder Mauersteine aus Beton. Bei Typ 2 sind bis zu 30 M.-% Mauerziegel, Kalksandstein oder Porenbeton zulässig.
Die Zusammensetzung rezyklierter Gesteinskörnungen dieser Typen kann in einem weiten Bereich streuen. Trotzdem muss Beton mit rezyklierten Gesteinskörnungen bestimmte dauerhaftigkeits- und bemessungsrelevante Eigenschaften aufweisen. Um dies zu sicherzustellen, werden die Anteile der rezyklierten Gesteinskörnungen am Gesamtvolumen der Gesteinskörnung im Beton begrenzt. Der Anteil an rezyklierten Gesteinskörnungen größer als 2 mm beträgt maximal 45 % bei Gesteinskörnungen des Typs 1 und maximal 35 % bei rezyklierten Gesteinskörnungen des Typs 2. Bei feuchten Umgebungsbedingungen (z. B. Außenbauteile) gelten weitere Einschränkungen der maximal zulässigen Anteile. Der Einsatz von Brechsand kleiner 2 mm aus der Aufbereitung von Baurestmassen ist wegen der damit verbundenen Verschlechterung der Frisch- und Festbetoneigenschaften nicht erlaubt. Er kann als Sekundärrohstoff in der Zementherstellung eingesetzt werden (vgl. DAfStb Heft 584 "Verbundforschungsvorhaben "Nachhaltig Bauen mit Beton")
Der Einsatz von Beton mit rezyklierten Gesteinskörnungen ist für Bauteile aus Spannbeton und Leichtbeton sowie für einige Expositionsklassen nicht zulässig.
Die aus Restwasser oder aus Frischbeton wiedergewonnene Gesteinskörnung wird nicht als rezyklierte Gesteinskörnung eingestuft und darf für Beton unter Beachtung der DIN 1045-2 verwendet werden.

Literatur