Raumbeständigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 3: Zeile 3:
Nach DIN EN 197-1 dürfen nur [[Zement]]e ausgeliefert werden, die raumbeständig sind; alle Zemente werden hierauf im Rahmen der [[Werkseigene Produktionskontrolle|werkseigenen Produktionskontrolle]] und [[Fremdüberwachung]] laufend überprüft. <br />
Nach DIN EN 197-1 dürfen nur [[Zement]]e ausgeliefert werden, die raumbeständig sind; alle Zemente werden hierauf im Rahmen der [[Werkseigene Produktionskontrolle|werkseigenen Produktionskontrolle]] und [[Fremdüberwachung]] laufend überprüft. <br />
Ein zu hoher Gehalt an freiem Kalk ([[Calciumoxid]]), [[Magnesiumoxid]] oder an Sulfat kann die Raumbeständigkeit beeinträchtigen.<br />
Ein zu hoher Gehalt an freiem Kalk ([[Calciumoxid]]), [[Magnesiumoxid]] oder an Sulfat kann die Raumbeständigkeit beeinträchtigen.<br />
Ein zu hoher Gehalt an freiem Kalk kann über die Bestimmung des Dehnungsmaßes mit dem [[Le-Chatelier-Anstett-Probe|Le Chatelier-Ring]] nach DIN EN 196-3 entdeckt werden. <br />
Ein zu hoher Gehalt an freiem Kalk kann über die Bestimmung des Dehnungsmaßes mit der [[Le-Chatelier-Anstett-Probe]] nach DIN EN 196-3 entdeckt werden. <br />
DIN EN 197-1 begrenzt den Gehalt  
DIN EN 197-1 begrenzt den Gehalt  
* an Magnesia im Zementklinker auf das unschädliche Maß von 5,0 M.-% und
* an Magnesia im Zementklinker auf das unschädliche Maß von 5,0 M.-% und
9.662

Bearbeitungen