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Nach DIN EN 197-1 dürfen nur [[Zement]]e ausgeliefert werden, die raumbeständig sind; alle Zemente werden hierauf im Rahmen der [[Werkseigene Produktionskontrolle|werkseigenen Produktionskontrolle]] und [[Fremdüberwachung]] laufend überprüft. | Nach DIN EN 197-1 dürfen nur [[Zement]]e ausgeliefert werden, die raumbeständig sind; alle Zemente werden hierauf im Rahmen der [[Werkseigene Produktionskontrolle|werkseigenen Produktionskontrolle]] und [[Fremdüberwachung]] laufend überprüft. <br /> | ||
Ein zu hoher Gehalt an freiem Kalk ([[Calciumoxid]]), [[Magnesiumoxid]] oder an Sulfat kann die Raumbeständigkeit beeinträchtigen.<br /> | |||
Ein zu hoher Gehalt an freiem Kalk kann über die Bestimmung des Dehnungsmaßes mit der [[Le-Chatelier-Anstett-Probe]] nach DIN EN 196-3 entdeckt werden. <br /> | |||
DIN EN 197-1 begrenzt den Gehalt an: | |||
* Magnesia im Zementklinker auf das unschädliche Maß von 5,0 M.-% und | |||
* Sulfat als SO<sub>3</sub> je nach Zusammensetzung und Festigkeitsklasse des Zements auf 3,5 M.-% bis 4,5 M.-%. | |||
Das Einhalten dieser Grenzwerte wird ständig durch chemische Analysen vom Hersteller überprüft. | |||
==Siehe auch:== | ==Siehe auch:== | ||
*[[Zementprüfungen]] | *[[Zementprüfungen]] | ||
*[[ | *[[Treiben]] | ||